UNSER VERWALTUNGSANGEBOT

WEG- Verwaltung
  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Umsetzung von Beschlüssen
  • Führen der Beschlusssammlung
  • Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschafteigentums
  • Baubetreuung bei Umbau/Sanierungen
  • Verwaltung der Finanzen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Forderungsmanagement und das geltend machen von Ansprüchen
  • Schriftverkehr der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Erstellung von Zustimmungserklärungen
  • Objektbegehungen
Miet- Verwaltung
  • Auswahl bzw. Vorauswahl geeigneter und solventer Mieter
  • Vereinbahrung und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Abschluss und Verwaltung des Mietvertrages
  • Wahrnehmung von Übergabe- und Abnahmeterminen
  • Überwachung der Mietzahlung des Mieters
  • Ablesen von Verbrauchwerten
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
  • Bearbeitung und Klärung von Mieterbeschwerden
  • Beauftragung/Durchführung notwendiger Reparaturen/Wartungen in Zusammenarbeit mit Handwerkern bzw. der Hausverwaltung
Objekt- Verwaltung
  • Auswahl bzw. Vorauswahl geeigneter und solventer Mieter
  • Vereinbahrung und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Abschluss und Verwaltung des Mietvertrages
  • Wahrnehmung von Übergabe- und Abnahmeterminen
  • Überwachung der Mietzahlung des Mieters
  • Ablesen von Verbrauchwerten
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
  • Bearbeitung und Klärung von Mieterbeschwerden
  • Beauftragung/Durchführung notwendiger Reparaturen/Wartungen in Zusammenarbeit mit Handwerkern bzw. der Hausverwaltung
  • Objektbegehungen
  • Baubetreuung bei Umbau/Sanierungen
Not- Verwaltung
Eine Notverwaltung ist beispielsweise erforderlich
  • bei fehlendem Wohnungseigentumsverwalter
  • wenn der Hausverwalter auf Grund längerer Abwesenheit (Krankheit, Auslandsaufenthalt) verhindert ist
  • wenn der Hausverwalter sich weigert, die Beschlüsse der WEG umzusetzen
In den aufgelisteten Fällen kann die Bestellung eines Notverwalters über einen gerichtlichen Beschluss erfolgen, denn jeder Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Bestellung eines qualifizierten Verwalters
Unsere Leistungen
  • Kurzfristige Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen zur Sicherung der Liquidität der Gemeinschaft
  • Umgehende Einrichtung von WEG-Konten zur Zahlungsabwicklung
  • Inbesitznahme der Immobilie inkl. der gemeinschaftlichen Konten
  • Prüfung der bestehenden Verträge insbesondere Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls Abschluss von Versicherungen (Feuer, Haftpflicht- etc.)
  • Überprüfung sämtlicher zur Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Dienstleistungen und Verträge
  • Aufarbeitung der Altlasten in Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft bzw. Beirat
  • Erstellung und Überwachung der Hausordnung
Zwangs- Verwaltung
Zur Zeit nicht im Angebot

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Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
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